Quote pynch
* Da jetzt auch unser Anwalt diesen Thread abonniert hat, kann man wild losspekulieren und einfach hoffen, dass er wilde Behauptungen ggf. richtigstellt.
Jo, vielleicht weiss der was ...
Mein Lieblinssatz aus den Links weiter oben, ist dieser hier
Quote
Wer Bücher gleichgültig in welcher Erscheinungsform allein den Gesetzen des Marktes unterordnet, der liefert auch die Inhalte den Marktgesetzen aus. Und eine reine Bestsellerkultur lässt keinen Raum für Nischenthemen, Experimente und kulturelle Vielfalt.
Der gute Mann, das das verzapft hat, hat wahrscheinlich Theologie studiert.
Quote mmat1
Jo, vielleicht weiss der was ...
Soweit mich das betreffen sollte ... Nö. Da ich davon ohne Einarbeitung keine Ahnung hab, werd ich einfach mal die Klappe halten.
Wie, für diese schnöde Auskunft haben wir uns krummgelegt und dein Studium finanziert? Wie undankbar!
(Siehst du, geht schon los mit den wilden Behauptungen. Und keiner, der sie richtig stellt.)
Quote pynch
Wie, für diese schnöde Auskunft haben wir uns krummgelegt und dein Studium finanziert? Wie undankbar!
(Siehst du, geht schon los mit den wilden Behauptungen. Und keiner, der sie richtig stellt.)
Eigentlich kann meine Fragestellung am Besten jemand beantworten, der die Branche von innen kennt (ein Insider...) und über eine entsprechende juristische Kenntnisse verfügt.
Wenn wir bw nun bitten, sein Studiengeld und das Diplom zurückzugeben, nur weil er zufälligerweise nicht über diese schon recht speziellen Kenntnisse verfügt, dann müssen wir ja künftig auf die anderen juristischen Tips verzichten. Und das war schade ...
Quote beachwanderer
Stichwort Bundestag, Buchpreisbindung und eBooks:
via Zeitvia Buchmarktund, natürlich
via BörsenblattSpannend, wenn auch nicht wirklich überraschend. Und natürlich bleiben sämtliche anderen rechtlichen Unterschiede zwischen Papier- und elektronischem Buch (Umsatzsteuersatz, Lizenz bzw. Sachbesitz) bestehen.
Preisfrage an alle Haarspalter und Erbsenzähler: Sind die ePub- und Kindle-Ausgabe eines Romans dasselbe "Buch", was die Buchpreisbindung anbelangt? Oder gilt für Amazon dasselbe, was auch für Weltbild mit seinen eigenen Auflagen von Bestsellern gilt? :-P
Eine wichtige Erinnerung für alle Ken-Follett-Leser: Sein letztes Buch hat 29,99 € gekostet. Bitte ganz fest abspeichern.
Bastei Lübbe möchte nämlich den Preis für den nächsten Follett gern deutlich
erhöhen, vielleicht auf 44 € oder so, und setzt darauf, dass sich kein Käufer mehr an den Preis des letzten erinnert.
Man glaubt offenbar noch immer, dass Bücher soviel kosten sollten wie ein Paar Markenturnschuhe …
Quote pynch
Eine wichtige Erinnerung für alle Ken-Follett-Leser: Sein letztes Buch hat 29,99 gekostet. Bitte ganz fest abspeichern.
Bastei Lübbe möchte nämlich den Preis für den nächsten Follett gern deutlich
erhöhen, vielleicht auf 44 oder so, und setzt darauf, dass sich kein Käufer mehr an den Preis des letzten erinnert.
Man glaubt offenbar noch immer, dass Bücher soviel kosten sollten wie ein Paar Markenturnschuhe
Was ein Glück, dass ich kein Follet lese ... Aber vielleicht gibts mal wieder was umsonst, die "Pfeiler der Nacht" gabs auch neulich für lau...
Quote pynch
Eine wichtige Erinnerung für alle Ken-Follett-Leser: Sein letztes Buch hat 29,99 € gekostet. Bitte ganz fest abspeichern.
Bastei Lübbe möchte nämlich den Preis für den nächsten Follett gern deutlich
erhöhen, vielleicht auf 44 € oder so, und setzt darauf, dass sich kein Käufer mehr an den Preis des letzten erinnert.
Man glaubt offenbar noch immer, dass Bücher soviel kosten sollten wie ein Paar Markenturnschuhe …
Du willst nicht verstehen, dass die ganzen armen Verlage doch jetzt kurz vor dem Bankerott stehen wegen des greulichen VG-Wort-Urteils. Zu letzterem gabs grad
einen ziemlich guten Artikel in der Jungle World:
Quote
Denn dass bisher ausgerechnet das schwächste Glied der Kette, die Autoren, auf Geld zugunsten der Verlage verzichten mussten, war nicht nachvollziehbar. Eine prominente Autorin – die Berliner Schriftstellerin Julia Franck – schrieb hierzu in der Zeit: »Verlage stehen unter wirtschaftlichem Druck – aber warum soll es ausgerechnet das Geld der Autoren sein, das diesen Druck lindert?« Man kann ihr nur zustimmen. Verlage können auf andere Weise subventioniert werden, nicht aber durch diejenigen, die ohnehin schon wenig im Buchgeschäft verdienen. Die Faktenlage: An seinem eigenen Buch verdient ein Autor bestenfalls zehn Prozent, die übrigen 90 Prozent der Einnahmen teilen sich Buchhandel und Verlage. Das Einkommen von Buchhändlern und von Verlagsmitarbeitern ist ungefähr doppelt so hoch wie das jährliche Durchschnittseinkommen eines Schriftstellers – laut Künstlersozialkasse beträgt es nur gut 13 000 Euro jährlich, vor Steuerabzug wohlgemerkt.
...
Natürlich: Verlagslektoren könnten auch einen kleinen Teil der geistigen Urheberschaft an einem Werk für sich beanspruchen. Auch wenn der Trend dahingeht, immer weniger zu lektorieren. Lektoren knien sich zum Teil monatelang in ein belletristisches Werk und geben ihm den letzten Schliff. Aber was ist mit den vielen externen Lektoren, die von Verlagen beauftragt werden? Ihre Zahl wächst jedes Jahr. Sie sind bisher nie an den Ausschüttungen beteiligt gewesen, was die Verlage in keiner Weise gestört hat. Das hätte sie ja Geld gekostet. Die Arbeit der freien Lektoren an einem Manuskript unterscheidet sich jedoch nicht von der der hauseigenen Lektoren.
Ja, so langsam trauen sich einige Autorinnen und Autoren aus der Deckung.
Das mit dem Lektorat gehört zu meinen liebsten Pseudoargumenten der Verlage: Sollten die Lektoren eine solche Miturheberschaft anstreben, wären ihre persönlichen Ansprüche nach geltendem Recht nämlich auch wieder nicht einfach auf den Verlag übertragbar.
Eine Bekannte von mir lektoriert manchmal Bücher und fände es übrigens obszön, eine solche Co-Autorschaft zu beanspruchen.
Quote pynch
Eine Bekannte von mir lektoriert manchmal Bücher und fände es übrigens obszön, eine solche Co-Autorschaft zu beanspruchen.
Das kommt doch auf den Fall an. Wenn der Lektor das halbe Buch umschreiben muß, um es verkäuflich zu machen (und net bloß drei Kommas geradebiegt), dann halte ich die Forderung für durchaus berechtigt. Solche Fälle solls ja geben...